Achtung Raumänderung! Aktuelles Recht für Vereinsvorstände
In den letzten Jahren haben sich einige rechtliche Regelungen für Vereine geändert. Die während der Corona-Zeit bestehende Möglichkeit, schriftlich Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen zu können, wurde wieder aufgehoben. Inzwischen wurde jedoch den Vereinen die Möglichkeit eingeräumt, Beschlüsse auch per elektronischer Kommunikation (z.B. per Video) zu fassen. Was hierbei alles zu beachten ist, steht dagegen nicht im Gesetz. Auch wurden die Haftungsregelungen für Vereinsvorstände vor einiger Zeit klarer geregelt. Bei als gemeinnützig anerkannten Vereinen haben sich verschiedene steuerliche Änderungen ergeben, die von den Vorständen berücksichtigt werden müssen. Außerdem gibt es einige neue Gerichtsurteile, die bei Mitgliederbeschlüssen zu beachten sind.
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1 Termin, 09.10.2024 | |||
1 Termin(e)
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Martin Wachter , Notar a.D. | |||
V0002h | |||
Eintritt: 6,00 € |
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