Einbürgerungstest
Der Gesetzgeber sieht für die Einbürgerung einen Nachweis über die "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" vor. Die Einbürgerungsbewerber*innen erhalten einen Testbogen mit 33 Fragen, bei 17 richtigen Antworten gilt der Test als bestanden. Die Prüfung dauert maximal 60 Minuten. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de (Stichwort Einbürgerungstest).
Neben dem Einbürgerungstest müssen die Einbürgerungsbewerber*innen auch ausreichend deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 nachweisen. Bitte halten Sie für nähere Information Rücksprache mit Ihrem zuständigen Ausländeramt.
Anmeldung zum Einbürgerungstest ist nur persönlich möglich.
Kursbeschreibung siehe M3110h
Anmeldeschluss: 15.10.2024
1 Termin, 04.12.2024 Mittwoch, 14:30 - 15:30 Uhr | |||
1 Termin(e)
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N.N. | |||
M3111h | |||
Prüfungsgebühr: 25,00 € |
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